Iss gebongt ?

Wattn Stuss ! Dachte erst, es wäre ein Karnevalsgag. Nee, wenn unsere Nachbarn die Franzosen es vernünftigerweise wegen der Umwelt abstellen, müssen wir so einen Kappes  gleichzeitig einführen ? geht`s noch ?

Ist gebongt ?

Oder auch nicht. Normalerweise gilt „ist gebongt !“ für „in Ordnung“. Dem Bürger ist das alles sehr merkwürdig und nebulös. Also gebe ich Infos. Zwar ist mir der beabsichtigte Zweck (zumindest jener politischen Verlautbarungen) klar, was eineVermeidung von Schwarzgeld bzw.  Steuerbetrug anbetrifft; aber die Umsetzung lässt, wie immer, doch sehr zu wünschen übrig. Was da von den heutigen Politschranzen, in offensichtlicher  Profilneurose, alles verordnet und gesetzt wird, wirft doch die Frage auf : „Wo bitteschön haben die denn ihre Fachkompetenz her ? Wo und wann die entsprechende Praxiserfahrung erworben ?“  Oder noch besser : „Welches Studium (ausser Jura, Verwaltung und Lehramt) befähig sie denn dazu, solche grenzwertigen Verordnungen in in sensiblen Fachbereichen loszutreten ?“

Zum Bon-Thema einige mediale Texte, damit man weiß, worum es eigentlich geht :

* Ab 1.1.2020 will der Staat mit einer Bonpflicht Steuerbetrug verhindern. Diese Belege sollen etwa 10 Milliarden pro Jahr dem Fiskus einbringen, die sonst als Schwarzgeld verschwinden.

Hatten wir nicht in den letzten Jahre ca. 35 Milliarden Überschuss ? Und diverse Steuer-CDs aus der Schweiz ? Sollen nun alle deutschen Geschäftsleute unter Generalverdacht und Sippen- ähhh Gewerbehaft gestellt werden ?

* Ein Bon muss für jeden Kunden erstellt werden. Auch dann, wenn der Käufer ihn nicht haben will.

Das genau ist, von anderen Problemen abgesehen, die Crux. Wieso wird etwas ausgedruckt und dem Kunden aufgezwungen, wenn der es garnicht will ? Vonwegen „das gebe ich Ihnen schriftlich.“ Selbst wenn jede Kasse zur Beweissicherung einen Beleg (es lebe die Büroablage !) ausdrucken soll / muss / kann, wieso muss dann ein Zweiter ausgedruckt werden um ihn den Kunden zu oktruieren bzw. in den Müll zu werfen ?

*  Begründung für grobe Schätzungen war bisherige Laissez-faire-Haltung des Bundes . Es gab bisher diverse Vorschriften für korrekte Funktionen der Registrierkassen;  ob Gewerbetreibende sich daran hielten, blieb ihnen überlassen. Es gab noch keine Pflicht Registrierkassen zu registrieren, oder gar einheitliche Standards für deren technische Ausstattung. Bis heute kann man auch komplett auf Registrierkassen verzichten und ein manuelles Kassenbuch führen.

Ja, nee, iss klar. Aber Pflicht für korrekte Angaben und Steuererklärung gab und gibt es ? Und auch, dass Vergehen strafbewehrt sind ? Genauso gab es da  Glaubwürdigkeit von Steuererklärungen, die erst bei vorliegendem Verdacht, in Zweifel zu ziehen ist. O-Ton Fi.Amt : „Grundsätzlich besteht zuerst einmal die Glaubwürdigkeit der Steuererklärung. Steuerfahndung wird nur gemacht, wenn berechtigter Verdacht auf Steuerhinterziehung bzw. entsprechende Anzeige besteht !“

Was aber, wie immer und bis heute seitens der Regulierwütigen besteht ist : Mangel an Personal und ausgebildeten Steuerprüfern. Schon jahrzehntelang sind dem Staat so viele Millionen an Steuergeldern entgangen, weil Großunternehmen wegen angeblichem Personalmangel etc. nicht genügend geprüft wurden. Der Vorsitzende des Verbandes der Prüfer hatte seinerzeit bereits veröffentlicht, dass man innerhalb eines halben Jahres bereits die Kosten für Mehreinstellungen wieder rausbekäme. Passiert ist nichts ! Doch weiter zum jetzigen Problem :

* Man mahnt (zu Recht !) ein immenses Müllproblem und Umweltbeeinträchtigungen an. Belege sind oft aus so genanntem Thermopapier, welches auf der Seite, die bedruckt wird, eine Schicht aus chemischen Stoffenhat. Unter Wärme bildet sich einen Farbstoff aus, der als Text auf dem Bon lesbar wird. Das Papier sollte als Hausmüll entsorgt werden und nicht mit Papiermüll recycelt werden. Im Handel werden so insgesamt Milliarden zusätzlicher Bons gedruckt, die meistens  direkt im Müll landen“,

Der bemerkbare Effekt : In Geschäften bleiben (weil von Kunden nicht genommen) sackweise Kassenbons liegen, die ein Problem bei Abfallbeseitigung ergeben (mit Extrakosten verbunden) und Ressourcenverschwendung sind. Somit entsteht im Volke der Eindruck, dass es sich bei der Bonpflicht um den sinnlosen Akt unseres papierenen Amtsschimmels und um blinden Aktionismus der Bürokratie handelt. Auch wenn seitens der Gesetzgeber auch anderes geplant bzw. zukünftig möglich wäre.Dazu einige Infos :

* Neue Kassensysteme speichern digital jeden Kaufvorgang unter einer Nummer ab, die auch auf dem Bon steht. Bei Steuerprüfung können die Belege mit den Daten der Kasse abgeglichen werden. Der Zahlungsbeleg muss aber nicht unbedingt aus Papier sein, sondern kann auch per E-Mail zugeschickt oder als QR-Code mit App beim Bezahlen ausgelesen werden.Für Händler, die bisher keine neue Kasse besitzen, gilt noch bis September eine Schonfrist.

Warum wird dann (mit bei uns genbedingtem Untertansgehorsam) von vielen braven Betrieben adhoc  diese ellenlangen Bonstreifen den Kunden aufs Auge gedrückt ? Wieso reicht im Moment, da sowieso oft noch Änderungen bzw. Vereinfachungen kommen, in der Gastronomie nicht jener übliche Quittungsbeleg ?  Den hat man doch sowieso auf Wunsch der Kunden wegen Bewirtung ausgestellt. Muss man, obwohl man sich als umweltbewusst gibt und Umweltschutz plakatiert, sofort beweisen, dass man stets auf der Höhe jeglicher technischen Neuerung ist und sich jedes Playtool leisten kann ? Oder möchte man der Steuerbehörde Folgsamkeit und Unbedenklichkeit beweisen, wo doch im Amt selbst noch nicht alle raffen, was und wie das funktioniert ?

Abgesehen davon, dass wir in Teutonia mit dem digitalen Kram und Netzschnelligkeiten auf dem Kriegsfussbzw, hinter anderen Ländern (sogar Rumänienoder in Afrika) im Ranking stehen. Es wurde ja ein manipulationssicheres System „Insika“ von einer Bundesanstalt entwickelt, aber :

* Obwohl die ersten Praxisversuche vielversprechend waren, landete das Projekt schließlich in einer Schublade. Auch ein entsprechender Gesetzentwurf wurde dem Bundestag nie zur Abstimmung vorgelegt. Ausserdem ist den Finanzämtern kein zusätzliches Personal für die Kassen-Prüfungen zugeteilt worden. Ohne Kontrollen kann auch die beste Technik den Missbrauch nicht verhindern.

Jouw. Und ohne Überzeugung, Erziehung – und gesellschaftliche Ächtung der Steuersünden – auch nicht. Das betrifft Gewaltanwendung genauso, wie alle kriminellen Aktivitäten. Nur bei der Steuerkohle – zumindest bei jener, die vom Volke zu holen ist – versteht der Staat keinen Spaß ? Bei den Millionen verschwendeter Steuer- und Fördergeldern aber schon, da sie bereits zum TV-Entertainment mutiert sind. Übrigens wurde diese Insika-Sache, vergleichbar mit dem Berliner-großparkplatz und anderen Superprojekten, behandelt :

* Eines der Probleme war die Tatsache, dass man keine Fachleute einbezogen hat. Die Kassenbranche hat sich schon lange mit Bedingungenvon gesicherten Kassen auseinandergesetzt. Hätte man das beherzigt, wären die meisten der Probleme bereits in der Konzeptphase aufgelöst worden.“ So ein Kassenhersteller der bei der Entwicklung beteiligt war.

Man wolle auch unnötige Auswechsel- und Neuanschaffungskosten für die Betriebe verhindern. Dem entgegen steht aber :

* Kassenhersteller binden ihre Kundschaft per Servicevertrag an sich. Updates sind doch immer wieder notwendig,Für sie ist das neue Gesetz die Gelegenheit, ihr Geschäft neu aufzustellen. Viele Betriebe sind gezwungen, allzu antiquierte Kassen auszutauschen, die mangels moderner Speicher oder fehlender Treibersoftware nicht für ein Update geeignet sind. Man hat als Moderner Kassensystem-Hersteller somit einen Millionenmarkt im Fokus.

Denn, wie heißt es doch so schön:

* Rein theoretisch müsste kein Bon ausgedruckt werden. Die neuen Gesetze sehen ausdrücklich vor, dass Bons auch elektronisch übermittelt werden können. Der Gesetzgeber ist da technikaffin : Was immer der Kunde empfangen kann, ist erlaubt – es sind nur alle relevanten Angaben samt kryptografischer Signatur lesbar zu übermitteln. Ob Händler-Quittung per E-Mail an das Kundenkonto oder per NFC ans Smartphone gesendet wird, bleibt Sache des Handels.Weil Ausstattung von mindestens 2 Millionen Kassen nicht in einigen Wochen möglich ist, wurde eine Übergangzeit bis Ende September 2020 eingeräumt, in der das Fehlen einer TSE nicht beanstandet wird. Die Bon-Ausgabepflicht gilt dennoch bereits ab Januar.

Und das bedeutet blöderweise : Die Gesetzgebung zielt mit dieser Bonpflicht eigentlich auf die Bargeschäfte. Zahlt ein Kunde aber mit Karte oder Smartphone, kann ein Betreib diese Umsätze sowieso nicht vor dem Finanzamt verbergen. Und jetzt kommts : Wer bargeldlos zahlt, bekommt heute oft gleich 2 Papierbelege übergeben: 1 für gekaufte Ware und 1 für den Zahlungsvorgang. Also weiterhin Müllproduktion. Beispielsweise u.a. :

* Rewe prognostizierte 140.000 Kilometer zusätzliche Kassenbons im Jahr, der Discounter errechnete eine Papierfläche von 43 Fußballfeldern. Wie viel Altpapier anfällt, hängt von durchschnittlicher Länge der Bons ab. Denn Werbung, raumgreifende Logos oder Barcodes von Rabattaktionen belegen den meisten Platz auf den Bons.

Ich habe heute einen Bon für 1 Kaffee von 31 cm Länge und 8 cm Breite erhalten. Da gibt es eine Seite – Mainzer itrelations GmbH – Wo man Einsparungen durch digitale Kassenübetragung ersehen kann.

Seit 1.1.2020   https://bon-online.de          heutiges Datum :  1.3.2020

636 verbundene Kassen – Anzahl der Kassen, die den Service von bon-online.de nutzen.

4.32 Millionen Bons – Anzahl an digital erstellten Bons, die nicht gedruckt werden mussten.

864 km, gespartes Bon-Papier  – Länge in km an giftigem Bon-Papier, dass durch unseren Service bereits gespart wurde.

Nochmals : Nach Paragraph 146a der Abgabenordnung, muss bei jedem Kassenvorgang ein Bon erstellt werden. Diese Bonpflicht ist jedoch nicht an Papier gebunden und es gibt keine Mitnahmepflicht für die Kunden ! Warum also immer einen zusätzlichen Kundenbon , wenn doch der fürs Geschäft asusdreichen würde ? Wenn überhaupt… Es bleibt auf Wunsch der Kunden doch weiterhin die Möglichkeit des Bewirtungs-Ausdrucks etc.

Übrigens ist Verstoß gegen die Bonpflicht nicht strafbewehrt. Er hat, im Falle dass begründeter Verdacht bestünde, lediglich Folgen bei Steuerfahndung wie : aufwendigere Betriebsprüfung, mehr Arbeit und somit erhöhte Personalkosten. Könnte fast für manchen ein Grund sein, es gerade deswegen nicht bongerecht zu handhaben. Auch das Finanzamt scheut Sonderkosten ?

Insofern hätte der Staat wohl gerne den Kunden als Denunzianten ?

* Der Staat macht mit der Bonpflicht die Kunden zur Gehilfen des Finanzamts: Nur wenn diese Bons mitnehmen, ist es für Händler riskant, Umsätze später aus der Registrierung verschwinden zu lassen. Es könnte bei Betriebsprüfung auffliegen, wenn der Kunde den Kauf an anderer Stelle .

Teilweise Stuss. Der normale Privatkunde pflegt Lebensmittel usw. wohl kaum in der Lohnsteuererklärung abzusetzen ? Und wenn man es  bislang geschäftlich berücksichtig hat, hat man auch einen Quittungsbeleg verlangt.

Es ist und bleibt ein Blödsinn, dass man jetzt schon den Leuten solche ellenlangen Belege aufdrückt ! Das ist Umweltschädigung, Ressourcenverschwendung und nervt nur die Leute ! Man sollte auch bedenken, dass in unserer modernen Digi-Welt nichts neu erfunden wird, was absolut sicher ist. Kaum ist ein vermeintlich sicheres System da, haben Hacker schon das Gegenmittel in Arbeit. Und wer Kassenbetrug im Großen betreiben will, der leistet sich auch Betrugssoftware.

Mir fällt gerade etwas ein. Sorry, auch wenn es bescheuert klingt (Bonpflicht in dieser Form ist es ja auch !), wie verhält es sich denn damit :

Man bekommt in  der Autobahnraststätte eine Quittung (Sanifaire ?) für…….  deren Betrag man sogar für Süßigkeiten etc. an der Theke anrechnen lassen kann. Steht da jetzt auch alles drauf ?

*  Uhrzeit des Betretens / Zeitdauer der Erledigung / Gewicht des…… sorry / Uhrzeit des Verlassens / Umtauschbeginn / gegen Zigaretten oder Süßwaren (wird von Krankenkasse oder Zahnarzt angerechnet ?) – und das alles vielleicht bzw. es wäre ratsam – auf Papier, das man auch zum reinigen benutzt ?

Ach nee, sorry – dann hat man ja keinen Beleg mehr ? Wird wohl doch eher digital erfolgen ?

 

H.H. ex FOR SALE             copyright  by River & Sea Maritim 2020

 

 

 

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