Nu ham wer den Salat !

Während der gesamten Corona-Krise macht jedes Bundesland, was es will bzw. was der jeweilige Politiker wahlförderlich meint, seinen Wählern antun zu können. Anstatt nach dem Infektionsschutzgesetzt eine einheitliche vernünftige Regulierung zu erlassen, an welche sich die Bürger halten und die sie verstehen können, lässt man lieber diverse Fach-Inkompetenzen und Profilneurothiker die Talgshows bespaßen.

Nachdem man lange genug gewartet und gewartet und empfohlen und empfohlen hat…. ist es nun soweit. Die Infektionszahlen sind erwartungsgemäß gestiegen. Man hatte diverse Maßnehmen getroffen, empfohlen, herumgemauschelt und erwägt…. Anstatt gezielt und konkret die Dumpfbacken und Dauerfeiernden zur Verantwortung für ihre Blödheit zu ziehen.

Dass Alkohol enthemmt, unvorsichtig und blöde macht, dürfte auch den obersten Zerwaltern bekannt sein. Offenbar ist jedoch die Lobby von Brauereien, Spirituosen und Spaß-Gastronomie dermaßen agil, dass man bis jetzt an den offensichtlichen Hotspots vorbeigeschielt hat ? In Berlin, Hamburg, München etc. sind die bekannten Spaß-Meilen auch nur zögerlich behandelt worden. Als ob in Deutschland ein jeder nur noch die Lieblingsbeschäftigung der Partydeppen „saufen, fressen und poppen“ im Fokus hätte ?

Und nun macht man den Rundumschlag, ohne diejenigen Gaststätten und Restaurants zu berücksichtigen, die andauern umsichtig das Wohl ihrer Gäste beachtet haben, Hygiene und Abstand durchgezogen und die unter erschwerten Bedingungen ihre Arbeit machten. Dabei sind den Verantwortlichen in den Gemeinden die Bars, Discos, In-Läden usw. doch hinlänglich bekannt, wo ständig viel getrunken wird und die Corona-Regularien nicht einmal periphär beachtet werden. Die hätte man längst kontrollieren oder schließen können, anstatt das Personal mit Parkplatzknöllchen zu beschäftigen. Das hätte man durchaus sortieren bzw. den Ausschank dort rechtzeitig reduzieren bzw, ganz verbieten können.

Aber nein, nach anderen – bereits  teilweise grenzwertigen und diffusen Maßnahmen, toppte man die fragwürdige Sinnhaftigkeit und verwirrte den Bürger mit neuer Vermummungsvorschrift :

1. Für den Aufenthalt im öffentlichen Raum wird in den Koblenzer Stadtteilen Altstadt, Mitte und Süd für den Zeitraum von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr das Tragen einer Mund-NasenBedeckung angeordnet. Die genannten Stadtteile umfassen dabei:

Hier folgt der städtische Rundumschlag mit all-inclusiv Areas. Man benennt aber auch Gegenden bzw. Ecken (lang nicht mehr so gelacht), wo bekanntlich der Bär tanzt , wo der spießbürgerliche Wahn tobt, wo allabendlich das Beamtentum sich öffentlich auf der Strasse die Kante gibt, coronierte Unzucht treibt und sich jeden Abend mit „Bussi-Bussi“ in die unmaskierten Arme fällt ? Z.B:

* Bahnhofplatz und -straße, Casinostraße, Clemensplatz und -straße, Deinhardplatz, Friedrich-Ebert-Ring, Hohenstaufenstraße, Kaiserin-Augusta-Anlagen, Konrad-Adenauer-Ufer, Laubach, Löhrstraße, St.-Josef-Platz, Mainzer Straße, Moselring, Peter-Altmeier-Ufer, Südallee, Zentralplatz uvm…

Hallloooo, geht’s noch ? Ich würde doch behaupten, dass dort eher „tote Hose“ abends und nachts ist ? Das man da auch gelegentlich die Bürgersteige hochklappen könnte und dort marodierende, gröhlende und besoffene Horden nur bedingt coroniert durchmarschieren ?

Anstattdessen sollte man an vielen dieser Locations tagsüber, wenn Shoppingtime und Arbeitszeit ist, die Maskenpflicht verordnen. Wenn die Massen sich drängelnd durch Strassen und über Plätze ergießen. Das wäre mit Sicherheit schon längst sinnvoller, als diesen blödsinnigen Rundumschlag. Zusätzlich verordnet man nun, ebenfalls im Rundumschlag die moderne Prohibition ?

4. Gaststätten i. S. d. Gaststättengesetzes (GastG), insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Straußwirtschaften, Bars, Mensen, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und -cafes ist es untersagt, montags bis donnerstags in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr des folgenden Tages sowie samstags und sonntags von 01:00 Uhr bis 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben.

Jouw, man kann doch ständig in Eisdielen, Mensen und Speiserestaurants diese coronierten Suffköppe röchelnd am Boden liegen und vor sich hinstinken sehen ? Sorry, aber blöder geht es kaum. Abgesehen davon, dass in bereits erwähnten Restaurants- und Bistros zum Essen etc. mal 2 Glas Rotwein etc. mehr getrunken werden, sind das doch wohl kaum die Hotspots der Spaß- und Funschickernden. Wer sagt eigentlich, dass Freitags nicht gesoffen wird ? Ich erinnere da an Lohntütenball und Afterwork-Party. Und welcher denkresistente Nichtalkoholiker ist denn der Annahme, dass trinklustige Dumpfbacken sich an die hier verordneten Zeiten halten ? Und vorher nichts trinken oder sich einen Dreck um Abstand etc. scheren ?  

* Thekenbetrieb und Aufenthalt von Gästen an der Theke sowie Buffets sind grundsätzlich untersagt….. etc.

Das mit dem Thekenbetrieb hatten wir schon. Was aber den, nicht einmal zeitlich begrenzten, Aufenthalt an Buffets anbetrifft, so handelt es sich hierbei mehr um ein Vorbeiparadieren bzw. –schlendern mit Maske.

5. In sämtlichen Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen (Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte) ist die Abgabe von Alkohol in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr des folgenden Tages untersagt.

Man fagt sich allen Ernstes, was die Verordnenden geraucht haben ? Einzelhandel und Supermarkt hat um 23.00 bis 6.00 noch offen ? Als ob auch die Abgabe von Alkohohl zu diesen Zeiten irgendetwas mit den Corona-Infektionen zu tun hat ? Wer saufen will, tut das meist schon vorher und besorgt sich etwas bzw. hat es dabei. Es geht hier um grundsätzlichen Ausschank von Alkohohl und dessen Auswirkung bei Massenevents, Gruppenansammlungen und Feierwütigen. Und die finden bereits ab 20.oo Uhr statt. Es hätte gereicht, wenn man harten Alkohol in Restaurant etc. untersagt und die Suff- und Feierhotspots dicht gemacht hätte.

Wie sinnfern die Verodnungen teilweise gehandhabt werden, wird durch die folgende deutlich.

10. Auf sämtlichen Sportanlagen herrscht ein generelles Alkoholverbot….

Das juckt feiernde Fussballfans in ihren Kneipen recht wenig, da sie sowieso nicht auf den Platz ndürfen.

10. Die sportliche Betätigung im Freien ist nur in festen Kleingruppen mit insgesamt bis zu 30 Personen zulässig.

Der Hammer ! Ich darf also nur in Gruppen sportlich agieren ? Was bitteschön ist eine „feste Kleingruppe“, wenn man einen Mindestabstand von 1,5 mtr einhalten will ? Bei 30 Personen zieht sich das auf etwa 44 Meter, was kaum noch als Kleingruppe zu sehen sein dürfte ?

Irgendwie mal wieder abseits jeglicher Sinnhaftigkeit und absolut nicht dazu angetan, das Verständnis für Maßnahmen zu verbessern.

Na dann Prost Mahlzeit !

H.H. ex „CORONIA“ copyrigth by River & Sea Maritim 2020

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